| Beförderungs-
und Geschäftsbedingungen
Ihre
Sicherheit liegt uns ganz besonders am Herzen, und wir möchten,
daß Ihre Heißluftballonfahrt zu einem unvergeßlich
schönen Erlebnis wird. Deshalb müssen wir Sie bitten,
unsere Geschäfts- und Beförderungsbedingungen zu
lesen. Sie können dadurch zu einem reibungslosen Ablauf
der Fahrt beitragen und ersparen sich und uns zusätzliche
Erklärungen. So können Sie Ihre Fahrt richtig genießen!
Heide-und Hanse Luftfahrt GmbH
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Im Dorf 48 · D- 21256 Handeloh
AG Tostedt HRB 4591 · GF Karsten Funk
Genehmigtes Luftfahrtunternehmen NIB 212 · UstID DE
207587707
A.
Beförderungsbedingungen
Sicherheitsanweisungen
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1.) Kinder unter 12 Jahren und einer Körpergröße
unter 1,30 m dürfen in der Regel nicht befördert
werden. Bei Kindern entscheidet bei einer Mitfahrt ihre
körperliche und geistige Reife. Im Einzelfall entscheidet
der verantwortliche Pilot. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten
bei Kindern erfolgt durch Unterschrift im Fahrschein.
2.) Sollten Sie erst kürzlich operiert worden oder
schwanger sein, so müssen Sie Ihre Ballonfahrt auf
einen späteren Zeitpunkt verschieben. Sprechen Sie
vertrauensvoll mit uns über evtl. Behinderungen bzw.
Einschränkungen Ihrer Beweglichkeit (Knie/Hüfte)
oder andere gesundheitliche Probleme; andernfalls kann ein
Ausschluß von der Fahrt erfolgen, der für beide
Seiten unangenehm wäre. Ballonfahren kann durchaus
mit einer sportlichen Betätigung verglichen werden.
3.) Personen, die aufgrund ihrer geistigen und körperlichen
Verfassung nicht den besonderen Anforderungen gewachsen
sind, müssen wir von der Mitfahrt ausschließen.
Dies gilt insbesondere für Personen, die unter Einfluß
von Alkohol oder Medikamenten stehen, die ihre Konstitution
beeinträchtigen.
4.) Bitte beachten Sie, daß der Genuß von Alkohol
nicht nur vor, sondern auch während der Fahrt untersagt
ist. Nach der Landung werden wir Gelegenheit haben, das
Erlebte gebührend zu feiern!
5.) Ihre Kleidung sollte sportlich sein so, als wenn
Sie am selben Tage eine Wanderung unternehmen wollten. Unbedingt
erforderlich sind flache, feste Schuhe. Bei unsachgemäßer
Kleidung muß der Pilot Sie von der Mitfahrt ausschließen,
wenn vor Ort keine Abhilfe möglich ist.
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6.) Sie dürfen aus der Luft fotografieren und filmen.
Jedoch beachten Sie bitte, daß optische Geräte
(Kameras, Femgläser, Brillen usw.) an Bord eines Ballons
nicht versicherbar sind und Sie selbst für die sichere
Verwahrung während der Fahrt verantwortlich sind. Glas
oder glasähnliche spitze oder scharfe Gegenstände
dürfen nicht mit an Bord genommen werden.
7.) Das Rauchen ist weder im Ballonfahrzeug und Anhänger
noch im Ballonkorb erlaubt. Weiterhin besteht Rauchverbot
im gesamten Umkreis um den Ballon. Bitte weisen Sie auch
Ihre zuschauenden Begleiter auf das Rauchverbot hin.
8.) Während der Fahrt dürfen keine Gegenstände
über Bord geworfen werden.
9.) Berühren Sie bitte keine technischen Einrichtungen
des Ballons, halten Sie sich während der Fahrt nicht
an Leinen und Schläuchen fest, sondern benutzen Sie
bitte die dafür vorgesehenen Schlaufen im Korb.
10.) Allen Anweisungen des Piloten muß im beiderseitigen
Interesse Folge geleistet werden. Dies gilt insbesondere
bei der Landung.
11.) Halten Sie sich bei der Landung gut im Korb fest und
gehen Sie in die Hocke. Verlassen Sie den Korb erst, wenn
der Pilot Sie dazu aufgefordert hat.
12.) Sollten wir in einem Feld landen müssen, so bleiben
Sie bitte in unmittelbarer Nähe des Korbes und beachten
Sie die Anweisungen des Piloten und seiner Crew, um den
Schaden so gering wie möglich zu halten. Bitten Sie
auch Ihre Begleiter erst heranzukommen, wenn der Pilot es
erlaubt.
13.) Schadensfälle und Verletzungen müssen dem
Piloten unverzüglich mitgeteilt werden.
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B.
Haftung
Es werden nur Personen befördert, mit denen ein Beförderungsvertrag
abgeschlossen ist. Die Haftung des Luftfrachtführers
aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach den Vorschriften
des Luftverkehrsgesetzes §§44 ff. Eine Ersatzpflicht
des Luftfrachtführers tritt nach §45 LuftVG nicht
ein, wenn er beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen
Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen
haben oder daß sie diese Maßnahmen nicht treffen
konnten.
Die Haftpflicht des Luftfahrtunternehmers ist versichert.
Die Deckungssumme beträgt entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften in der Halterhaftpflicht je nach Ballongröße
3 oder 4,5 bzw. 9 Mio Euro. In der Luftfrachtführerhaftpflicht
für Personenschäden 600.000 Euro und für
Schäden am mitgeführten Gepäck 1.700 Euro
je Person und Schadensereignis. Ferner besteht eine gesetzliche
Unfallversicherung in Höhe von 20.000 Euro je beförderter
Person bei Tod oder Invalidität. Weichen die gesetzlich
vorgeschriebenen Haftungssummen von den genannten Beträgen
zugunsten des Geschädigten ab, so gelten diese.
Schäden und Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer
unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Hat
bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten
mitgewirkt, so kommen die Vorschriften des §254 BGB
zu Anwendung.
Der verantwortliche Pilot hat während des Starts, der
Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die
geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit
und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben
den hierzu notwendigen Anweisungen Folge zu leisten. Desgleichen
trifft er Entscheidungen über Startplatz, Fahrthöhe,
Fahrtdauer und Landeort.
C.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ballonfahrten
-Unser Kleingedrucktes-
Vertragspartner:
§1 Diese AGBs werden automatisch bei der Buchung
eines Fahrscheins Bestandteil des Vertrags, sofern keiner
der Vertragspartner binnen 5 Tagen widerspricht.
§2 Vertragspartner sind das veranstaltende Luftfahrtunternehmen
und
A) bis zum ersten verabredeten Fahrtermin der Auftraggeber
B) nach Vereinbarung eines Fahrtermins wird der jeweilige
Fahrgast zum Vertragspartner.
§3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich,
das der jeweilige Fahrgast Kenntnis von den Geschäfts
-und Beförderungsbedingungen erhält.
Gültigkeit des
Vertrags:
§4 Das Luftfahrtunternehmen kann die Fahrt verweigern,
wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist.
§5 Mit Abschluss des Beförderungsvertrags
erwirbt der Passagier den Anspruch auf eine einmalige Beförderung
in einem Heißluftballon. Ein Anspruch besteht nur
bei Vorlage eines entsprechend gültigen Fahrscheins.
§6 Der Ballonfahrschein ist 2 Jahre gültig
(maßgeblich ist das Datum auf dem Flugschein).
Sonderregelungen sind im Einzelfall nach Absprache möglich.
In begründeten Fällen kann der Fahrschein verlängert
werden. Die Verlängerung ist nur gültig in schriftlicher
Form.
§7 Zur Vereinbarung eines Fahrtermins setzt
sich der Passagier telefonisch mit dem Unternehmen in Verbindung.
Voraussetzung zum Start: Flugtaugliches Wetter. Wegen der
Wetterabhängigkeit bedürfen Startermine und Startplatz
einer Bestätigung. Wir geben diese dann telefonisch,
durch Bandansage, per Mail oder SMS.
§8 Maßgeblich für einen Fahrtermin
sind die von uns gemachten Terminvorschläge. Bei Terminabsagen
aufgrund von Wetterbedingungen, Prüfterminen, oder
behördlichen Auflagen hat der Gast Anspruch auf Ausweichtermine.
Terminverschiebungen sind nur bis 24h vorher möglich.
§9 Für telefonische Erreichbarkeit und
pünktliches Erscheinen ist der Passagier selbst verantwortlich.
Sollte er zum vereinbarten Starttermin verhindert sein,
so hat er dies spätestens 24h vorher mitzuteilen, oder
eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Bei Nichterscheinen
verfällt der Fahrschein. Eine Rückerstattung ist
in diesem Fall ausgeschlossen.
§10 Eine Haftung für Gepäck, Foto-
und Filmgerät wird nicht übernommen. Bei Mitnahme
ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung
während der gesamten Start-, Fahr-, und Landezeit verantwortlich.
§11 Der Pilot entscheidet eigenverantwortlich
und allein nach luftfahrtrechtlichen Regeln im Sinne der
Sicherheit der Passagiere, ob und von welchem Startort die
jeweilige Ballonfahrt stattfindet. Die Passagiere müssen
daher gegebenenfalls auch von einem anderen als dem gewünschten
Startort aus starten.
§12 Der Pilot entscheidet eigenverantwortlich
und allein nach luftfahrtrechtlichen Regeln über die
Dauer und Länge einer Ballonfahrt sowie über Fahrthöhe
und Landeort. Er trifft alle notwendigen Maßnahmen
zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung. Alle beteiligten
Personen haben den hierzu notwendigen Anweisungen Folge
zu leisten.
Rücktritt vom Vertrag
§13 Die Rückerstattung von Gutscheinen,
Freifahrtscheinen und Fahrscheinen aus Verlosungen ist generell
ausgeschlossen.
§14 Tritt der Passagier vom Beförderungsvertrag
zurück, so werden für Kosten und Verwaltungsaufwand
folgende Gebühren berechnet: Bis einen Monat nach Ausstellung
pauschal € 25, ab dem 2. Monat zzgl. 7% des Flugpreises
für jeden angefangenen Monat. Nach dem ersten verbindlich
vereinbarten Termin ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
Rückerstattung nur gegen Vorlage des gültigen
Fahrscheins.
§15 Sollten einzelne Bestimmungen, oder Teile
hiervon ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.
§16 Gerichtsstand ist 21255 Tostedt
Stand 01.03.2007
Heide und Hanse Luftfahrt GmbH
Im Dorf 48 — 21256 Handeloh
Genehmigtes Luftfahrtunternehmen NIB 202 — Amtsgericht
Tostedt HRB 4591
TEL: 04187 7899 — FAX: 04187 6007899
info<ät>phoenixballooning.de
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